Turbo für Elektromobilität

Bundestag bringt Schnellladegesetz auf die Zielgerade

Der Bundestag hat in seiner 230. Sitzung am 20. Mai 2021 das sogenannte Schnellladegesetz verabschiedet, dessen Ziel es ist, ein flächendeckendes Netz an Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aufzubauen. Vorausgegangen waren wochenlange, intensive Beratungen und Anpassungen im Verkehrsausschuss. Mit dem Schnellladegesetz wird nun die Grundlage für das 1000-Standorte-Programm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Nationalen Leitstelle für Ladeinfrastruktur geschaffen. Fastned begrüßt die Gesetzesänderungen durch den Bundestag und fordert nun einen transparenten und freien Wettbewerb bei der Vergabe von Ladestandorten.

Freier und fairer Wettbewerb essentiell

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Bildquelle: Fastned

Fastned treibt den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur bereits voran. Zu den 19 bereits aktiven Standorten in Deutschland werden in den kommenden Wochen 7 weitere hinzukommen. Derzeit betreibt Fastned europaweit 137 Schnellladestationen. Michiel Langezaal, CEO Fastned: "Der entscheidende Faktor im 1000-Standorte-Programm ist und bleibt der freie und faire Wettbewerb. Wir freuen uns besonders darüber, dass die Auswahl der Wettbewerber auch nach Qualitätskriterien erfolgen wird. Die öffentliche Förderung ist hilfreich, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen und damit den Übergang zur Emobilität zu beschleunigen. Sie darf aber nicht zu Lasten der freien Entfaltung des Marktes gehen. Der Schlüssel dazu ist und bleibt der freie Zugang zu attraktiven Standorten."

Rastplätze deutlich aufwerten

Von besonderer Bedeutung ist für Fastned die vom Verkehrsausschuss durchgesetzte Einbeziehung von Autobahnrastplätzen als Schnellladestandorte. Fastned sieht darin einen wichtigen Baustein für eine flächendeckende Versorgung, bei der Elektroautofahrern alle 20 bis 30 Kilometer entlang der Autobahn eine Schnelllademöglichkeit angeboten werden soll. Besonderen Wert legt Fastned auf die Aufenthaltsqualität während des Ladevorgangs. Auf diese Weise kann die Ausschreibung eine Win-Win-Situation schaffen: Geeignete Rastplätze sollen nicht nur mit Schnellladestationen, sondern auch mit modernen Geschäften und Toilettenanlagen sowie zum Beispiel Spielplätzen und Fitnessgeräten aufgewertet werden. Davon würden Elektroautofahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmenden profitieren.


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