Das Gebäudeenergiegesetz 4.0

Neu im November – Einheit für Regelwerke

Am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz werden die bisherigen drei energiesparrechtlichen Regelwerke für Gebäude erstmals zusammengeführt. So sollen die energetischen Anforderungen an Gebäude vereinheitlicht sowie die Umsetzung erleichtert werden. Doch was steckt genau hinter der Neuregelung und was erwartet Bauherren, Immobilienbesitzer und Vermieter?  Experte für moderne und energieeffiziente Gebäudetechnik für die Wärme- und Stromversorgung ist die gc Wärmedienste GmbH (german contract), einer von Deutschlands führenden Contracting-Anbietern. Die Energieexperten sorgen mit ihrem Voll-Service Contracting Modell für eine energieeffiziente und zuverlässige Versorgung mit Wärme und Strom und stehen bereits zu Beginn der Planungsphase beratend bei der Wahl der optimalen Heizlösung zur Seite.

Am 1. November 2020 sind sowohl das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) außer Kraft getreten. Alle bisherigen Regelungen werden vom neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Mit dem Gesetz wird nicht nur das Energiesparrecht für Gebäude vereinheitlicht, sondern unter anderem die für das das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen umgesetzt. Wie das bisherige Recht, enthält auch das neue GEG detaillierte Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Erstellung von Energieausweisen.

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Bildquelle: gc Wärmedienste

Wer seine Wärmeversorgung technisch auf den neuesten Stand bringen möchte, der profitiert mit dem Voll-Service-Contracting-Modell von german contract von zahlreichen Vorteilen und genießt eine rundum sorgenfreie Energieversorgung.

Mehr Flexibilität bei der Nutzung erneuerbarer Energien

Die europäischen Vorgaben zur Gesamteffizienz von Gebäuden sind unter anderem Teil des neuen GEG. Weiterhin sollen Regelungen zum Thema Niedrigenergiehäuser dazu beitragen, den Energiebedarf von Bestands- und Neubauten zu reduzieren. Für Neubauten gilt künftig ein einheitliches Anforderungssystem, in dem nicht nur die Energieeffizienz, sondern vermehrt auch der Einsatz erneuerbarer Energien integriert ist.  Bei der Erfüllung energetischer Neubaustandards soll es ab jetzt mehr Flexibilität im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien geben. So wird zum Beispiel künftig auch Strom aus erneuerbaren Energien bei der energetischen Bilanzierung anrechenbar, wenn ein Mindestdeckungsanteil von 15 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs besteht. Um die Anforderungen des GEGs zu erfüllen, kann die Energiebilanz beispielsweise auch durch eine Photovoltaikanlage verbessert werden. Die bisher gültige Technologieoffenheit bleibt ansonsten erhalten.

Verbot für Öl- und Kohlekessel

Das Aus für Öl- und Kohlekessel – Im Bestandsbau dürfen ab 2026 Öl- und Kohlekessel nur noch dann neu installiert werden, wenn das Haus über keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss verfügt, sich auf Neubaustandard befindet oder erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Ebenso sollte die Austauschpflicht, die von der Energiesparverordnung in das GEG integriert wurde, beachtet werden. Demnach müssen Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Ebenso bestehen die Vorschriften des GEGs künftig auf der Dämmung neuer Heizungs- und Wasserrohre und einer regelmäßigen Überprüfung von Klima und Lüftungsanlagen durch Fachpersonal im Falle einer Modernisierung.

Verpflichtender Energieausweis und energetische Fachberatung

Zukünftig werden ebenso der Energieausweis und die Energie-Fachberatung für Eigentümer und Vermieter verpflichtend. Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie muss der Energieausweis künftig unaufgefordert vorgelegt werden, bei umfangreichen Umbaumaßnahmen an Ein- oder Zweifamilienhäusern ist eine Energieberatung verpflichtend. Über­dies schreibt das GEG die regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le von Kli­ma- und Lüf­tungs­an­la­gen durch Fach­per­so­nal vor, die in bestimm­ten Fäl­len mit einer Wär­me­rück­ge­win­nung aus­ge­stat­tet sein müs­sen.

Moderne Heiztechnik ohne Investitionskosten

Wer seine Immobilie mit moderner und energieeffizienter Heiztechnik ausstatten möchte, die hohen Investitionskosten aber scheut, der kann mit dem Voll-Service-Contracting-Modell von german contract von neuer Technik profitieren, ohne für die Anschaffungskosten tief in die Tasche greifen zu müssen. Der Energiedienstleister aus Neuss übernimmt gegen einer vertraglich festgelegte monatliche Servicepauschale Investitionskosten, die Planung sowie jegliche Reparaturen der neuen Anlage – inklusive 24-h-Notfallservice sowie 15 Jahre Garantie auf die verbaute Technik.


 
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