Ganzheitlich beleuchtetes Konzept

Mit Expertenunterstützung zur sicheren, kostengünstigen und arbeitsoptimierenden Lichtanlage

Bei der Planung neuer Lichtanlagen für Unternehmen muss ein detailliertes Beleuchtungskonzept erstellt werden. Neben Lichtqualität und Sicherheit müssen auch Normen und Gesetze wie etwa das anstehende Verbot von Leuchtstofflampen eingeplant werden. Um den Überblick nicht zu verlieren, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Fachexperten. Marco Prinz von der euroLux AG weiß, was es bei der technischen und logistischen Planung von Lichtanlagen zu beachten gibt.

Nachrüstungen oft bauliche Veränderungen

Illustration
Bildquelle: euroLux

Marco Prinz

Bei der Veränderung oder Nachrüstung von Beleuchtungsanlagen sollten Unternehmer aufpassen. „Oft fallen diese Maßnahmen in den Bereich der Veränderungen am Bauwerk. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Erlöschen des CE-Zertifikates für Sicherheit und Leistung kommen“, erklärt Marco Prinz. Aus diesem Grund sollten Lampen auch nicht eigenmächtig in Leuchten eingesetzt werden. „Auch sind Fehler möglich, wie unpassende Leuchtmittel, die den Auflagen nicht entsprechen.“ Eine Beleuchtungssanierung erfordert deshalb eine genaue Analyse des betreffenden Areals sowie aller potenziellen äußeren Einflüsse auf die Lichtanlagen.

Passend zum Umfeld

Jede Branche, sei es die Kosmetik-, Pharma-, Lebensmittel-, Textil-, Elektronik-, IT- oder Automobilindustrie, hat in der Herstellung sehr vielseitige Prozesse. Beschichten, Garen, Trocknen, Schweißen, Erhitzen oder Kühlen – Arbeitsbereiche stellen unterschiedliche Anforderungen an Beleuchtungsstärke sowie Lebensdauer oder Stabilität der Lichtanlangen. „Bei extremen Umgebungstemperaturen im Minusbereich oder solchen, die 40, 50 Grad Celsius oder mehr betragen, setzen wir speziell entwickelte Leuchten ein, welche die elektronischen Komponenten besonders schützen“, sagt Prinz. Auch Einsatzorte, an denen oft mit chemischen Substanzen wie Säuren, Basen, Halogenen, Lösungsmitteln, Fetten, Ölen, Alkohol und Ähnlichem gearbeitet wird, stellen besondere Anforderungen an die Beleuchtung. Hier ist eine hohe IP-Schutzart zu wählen, um intensiven Herstellungs-, Reinigungs- oder Desinfektionsprozessen standzuhalten. In bestimmten Branchen spielt zudem eine besonders hohe mechanische Stabilität eine große Rolle. „Statt Polycarbonat setzen wir dann PMMA, auch bekannt als Acrylglas, ein. Mit seiner erhöhten Kratzfestigkeit, Splittersicherheit und Chemikalienbeständigkeit ist es zum Beispiel in der Lebensmittelverarbeitung, Pharma- oder Kosmetikindustrie Standard. Aber es kann auch überall dort eingesetzt werden, wo besonders fragile oder körpernahe Produkte hergestellt werden, wie in der Möbel- oder Textilindustrie“, verrät Marco Prinz.

Schalten und verwalten nach Bedarf

Separate Kreisläufe ermöglichen gezielte Schaltungen von Teilbereichen und sind besonders für Büros oder Werkhallen mit unterschiedlichen Betriebsbereichen und -zeiten sinnvoll. „Für unregelmäßig genutzte Bereiche haben sich auch Bewegungsmelder bewährt. In Form eines HF-Sensors verbinden sich Stromsparoptionen mit dem Komfort, dass bei Bedarf das Licht permanent angeschaltet ist“, so Marco Prinz. Auch in Bezug auf die Farbtemperatur gibt es mittlerweile Lösungen, die sich sehr individuell anpassen lassen und von Tageslichtweiß um die 6.500 Kelvin zu Warmweiß mit rund 2.700 Kelvin wechseln können.

Gute Arbeit und Gesundheit ist Lichtsache

Ab 2023 gilt die EU-Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen. Der Verkauf von T8-Leuchtstofflampen und Halogenlampen der Typen G9, G4 und GY6.35 wird dann beispielsweise komplett eingestellt. „Ein geringer CO2-Ausstoß ist durch den Einsatz von LED-Beleuchtung sehr gut zu erreichen, ohne dabei an Leuchten oder Lampen sparen zu müssen“, merkt Prinz an. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen aus der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten. Diese schreiben eine ausreichende Beleuchtung des Arbeitsortes vor, um Unfälle zu vermeiden, Angestellte zu schützen und Berufskrankheiten vorzubeugen. Hier gelten je nach Arbeitsplatz und Tätigkeit unterschiedliche Anforderungen an Beleuchtungsstärken. Für Büroarbeiten wie Schreiben oder Datenverarbeitung sind dies mindestens 500 Lux, in der Qualitätssicherung hingegen mindestens 1000 Lux. Vielen Unternehmen bleibt in den nächsten zwei Jahren also gar keine andere Wahl, als ihre Lichtanlangen zu erneuern. „Unternehmer können hier auf Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen hoffen. Wir von euroLux unterstützen bei der Antragstellung bei der Kfw oder der BAFA und bieten mit unserem ‚Booking Light‘ zudem ein Finanzierungssystem für Kunden an“, verrät Marco Prinz.


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2021-08-19
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