GEG trat am 1. November in Kraft

Biogenes Flüssiggas jetzt gesetzlich anerkannt

Das neue Gebäudeenergiegesetz nimmt biogenes Flüssiggas, kurz BioLPG, als Energie-Alternative für Neubauten auf. Kombiniert mit konventioneller Brennwerttechnik erfüllt biogenes Flüssiggas nun die im Neubau vorgeschriebenen Nutzungspflichten für erneuerbare Energien. Ein historischer Schritt für den innovativen Brennstoff, den in Deutschland derzeit nur der Krefelder Energieversorger Primagas seinen Kunden anbietet.

Das GEG, das im Sommer verabschiedet wurde, tritt zum 1. November 2020 in Kraft und regelt die gesetzlichen Vorgaben für Heizungsanlagen in Neubauten. Es nennt biogenes Flüssiggas in einem Atemzug mit Energie aus Sonne, Wind und Wasser und unterstreicht so das große nachhaltige Potenzial des Brennstoffes.

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Bildquelle: Primagas

Am 1. November 2020 tritt das GEG in Kraft. Es nimmt biogenes Flüssiggas mit in den Kreis der erneuerbaren Energien auf, die die im Neubau vorgeschriebenen Nutzungspflichten erfüllen.

Was ist biogenes Flüssiggas?

Biogenes Flüssiggas entsteht aus nachwachsenden Rohstoffen sowie organischen Rest- und Abfallstoffen. Dazu zählen beispielsweise gebrauchte Speisefette aus der Lebensmittelindustrie. Hier suchen die Verantwortlichen kontinuierlich nach weiteren potenziellen Rohstoffen, aus denen sich biogenes Flüssiggas gewinnen lässt – um eines Tages ganz auf nachwachsende Rohstoffe verzichten zu können. „Vor diesem Hintergrund ist biogenes Flüssiggas langfristig verfügbar, krisenfest und eine zuverlässige Perspektive für eine grüne Zukunft“, erklärt Jobst D. Diercks, Geschäftsführer von Primagas. „Es ist damit die Alternative zu Heizöl vor allem in ländlichen Regionen, in denen es keinen Anschluss an das Erdgasnetz gibt.“ BioLPG sowie konventionelles Flüssiggas sind selbst in Wasserschutzgebieten zugelassen, weil sie nahezu rückstandslos verbrennen.

BioLPG mit neuen Primärenergiefaktoren

Bei Verwendung in Brennwertthermen und einem BioLPG-Anteil von mindestens 50 Prozent beträgt der Primärenergiefaktor (PEF) 0,7. Für den Einsatz in einer KWK-Anlage, bei einem Anteil von mindestens 30 Prozent, wurde der PEF für BioLPG mit 0,5 angesetzt. Außerdem erkennt der Gesetzgeber im GEG an, das Primagas den biogenen Energieträger per Massenbilanzierung anbietet. Auch konventionelles Flüssiggas wird jetzt darüber hinaus noch besser bewertet: Der neue PEF von 0,6 gilt beim Einsatz mit einer KWK-Anlage im Rahmen einer Quartierslösung, bei der mehrere Gebäude gleichzeitig versorgt werden.

Ein Meilenstein für biogenes Flüssiggas

„Die Berücksichtigung im GEG ist ein wichtiger Schritt in der Geschichte des biogenen Flüssiggases“, betont Jobst D. Diercks. „Die Anerkennung des Energieträgers im Rahmen der Nutzungspflichten für den Neubau wird auf lange Sicht auch den Weg für die Verwendung in Bestandsgebäuden ebnen. Das Signal ist klar: Der Brennstoff hat Zukunft!“


 
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