Wärmewende bietet viele Optionen für Ölheizungsnutzer

en2x zum Gebäudeenergiegesetz

Mit der Verabschiedung des lange diskutierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beendet der Deutsche Bundestag die Unsicherheit für Immobilieneigentümer, die vor der Wahl eines neuen Heizungssystems stehen. Dabei können auch Hybridsysteme und Brennwertheizungen mit regenerativen Brennstoffen zum Einsatz kommen.

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Bildquelle: en2x

Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer vom en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie

„Wenn Deutschland 2045 klimaneutral sein will, ist es richtig, jetzt auch im Wärmesektor entschieden voranzuschreiten“, sagte Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer vom en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie. „Es ist gut, dass das Gebäudeenergiegesetz viele Optionen zulässt.“

Aktuell beträgt der Gesamtanteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung in Deutschland rund 17 Prozent. Bei jeder neu einzubauenden Heizungen soll der erneuerbare Anteil an der Wärmeerzeugung künftig 65 Prozent betragen. Küchen: „Das Gebäudeenergiegesetz ermöglicht Immobilieneigentümern eine breite Auswahl an Möglichkeiten. Diese Technologieoffenheit ist sehr positiv zu bewerten, denn sie schafft im Sinne der Kunden die Voraussetzung für einen Wettbewerb um die kosteneffizienteste Erfüllungsoptionen.“

Brennwertheizung wird Hybrid- und Green Fuels-ready

So kann der erneuerbare Anteil an der Wärmerzeugung in einer bisherigen Ölheizung durch den Einbau einer Hybrid-Heizung geleistet werden, die aus einem Heizkessel für flüssige Brennstoffe und einer Wärmepumpe besteht. Ebenso möglich sind der Einbau eines für erneuerbare Energien geeigneten Brennwertkessels und die Kombination mit Solarthermie.

„Viele Heizgeräte für flüssige Brennstoffe sind bereits zu 100 Prozent ‚Green Fuels ready‘. Das heißt, sie eignen sich für vollständig regenerative Brennstoffe“, erläuterte Küchen. Die Brennstoffanbieter arbeiteten derzeit an der Ausweitung des Angebots.

Nachbesserung bei Lieferungen CO2-neutraler Brennstoffe gefordert

„Sinnvoll wäre es allerdings, wenn die nachgefragte Menge nach den neuen flüssigen Brennstoffen – wie bei einer Gasversorgung – von den Anbietern auch bilanziell erfüllt werden kann.“ sagte Küchen.
Dann muss zwar die vom Gesetzgeber geforderte Gesamtmenge grüner Energien in den Wärmemarkt geliefert werden, es muss aber nicht jeder vom Kunden individuell bestellte erneuerbare Anteil am Heizöl an genau diesen Kunden ausgeliefert werden.

Küchen: „Das würde zur Kostensenkung beitragen und damit die Akzeptanz der Wärmewende erhöhen. Diese kann nur gelingen, wenn sie für die Kunden möglichst kostengünstig ist, etwa durch höhere Flexibilität in der Auslieferung und damit verbunden niedrigere Logistikkosten.“ Hier sollte der Gesetzgeber noch nachbessern.


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2023-09-13
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