Satte Steuervorteile bei PV-Anlagen
Hausbesitzer, die auf Photovoltaik umsteigen, profitieren 2023 doppelt – und haben weniger Aufwand
Während viele Menschen in Deutschland noch unter hohen Energiekosten leiden, scheint für Eigenheimbesitzer mit Photovoltaik-Anlage die Sonne. Der Grund: Seit Anfang des Jahres sind die Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen zu 100 Prozent steuerfrei. Auch die Erstattung der Umsatzsteuer im Kaufpreis von PV-Anlagen ist beim Finanzamt seit Januar 2023 einfacher. Hinzu kommen höhere und flexiblere Förderungen für PV-Anlagen, die die Anschaffung einer PV-Anlage zusätzlich attraktiv gestalten. Gute Gründe für Häuslebauer und Hausbesitzer, die eigene „Energiepolitik“ zu überdenken und noch dieses Jahr auf eine kosten- und energiesparende PV-Anlage umzurüsten.
Strom mit einer Photovoltaik-Anlage selbst zu erzeugen wird ab sofort noch günstiger. Denn seit 1. Januar 2023 sind zahlreiche Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Jahressteuergesetz (JStG) für die Anschaffung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen in Kraft getreten, mit denen Betreiber von Solaranlagen bares Geld sparen können. Die Zeit zum Wechsel auf Photovoltaik ist damit so günstig wie nie. Wer die Investitionskosten dennoch scheut, der kann mit dem Voll-Service-Contracting-Modell von german contract von moderner Solartechnologie profitieren, ohne für die Anschaffungskosten tief in die Tasche greifen zu müssen.
Für Hausbesitzer, die sich für Photovoltaik-Anlagen entscheiden, brechen in 2023 sonnige Zeiten an – der Einkommenssteuerfreiheit von Solarstrom, die Umsatzsteuerfreiheit bei der Anschaffung einer Solaranlage und einer deutlich erhöhten Förderung sei Dank.
Wegfall von Steuern und Aufwand bei der Steuererklärung
Bislang mussten Betreiber von Solaranlagen Gewinne, die sie durch Einspeisung von Energie ins öffentliche Stromnetz erzielt haben, in der Einkommenssteuerklärung angeben. Durch das Jahressteuergesetz 2022 sind Einnahmen aus Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt peak (kWp) auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien nun komplett steuerfrei. Bei sonstigen Gebäuden, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden, gilt diese Regelung bis 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit. Dies gilt rückwirkend ab 2022. Dadurch entfällt die Pflicht zur Gewinnermittlung für Betreiber dieser Kleinanlagen. Sie sind daher auch nicht mehr verpflichtet, eine aufwändige Einnahme-Überschussrechnung durchzuführen. Zusätzlich wird die Erstattung der Umsatzsteuer bei der Anschaffung einer PV-Anlage beim Finanzamt jetzt deutlich einfacher, da jetzt von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht werden kann. Für eine individuelle steuerliche Beratung empfiehlt es sich hier, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Höhere und flexiblere Förderungen für PV-Anlagen
Photovoltaik-Anlagen erhalten 20 Jahre lang eine gleichbleibende Vergütung für jede ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Strom. Neuerungen gibt es bei der Vergütung von Strom aus Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden: Die Förderungssätze bei Voll- oder Teileinspeisung pro kW sind erheblich gestiegen: durchschnittlich 30 Prozent mehr pro kW bei Teileinspeisung und eine durchschnittliche Verdopplung pro kW bei Volleinspeisung. Dazu wird die Förderung insgesamt flexibler: So werden ab sofort nicht nur Photovoltaik-Anlagen auf dem Hausdach gefördert, sondern auch im Garten oder auf dem Garagendach. Dies gilt für Anlagen bis zu 20 kWp beim Nachweis, dass sich das zugehörige Hausdach nicht für eine PV-Anlage eignet. Außerdem gibt es ab jetzt ein „Flexi-Modell“, bei dem der Anlagenbetreiber jährlich bis 1. Dezember dem Netzbetreiber mitteilen kann, wie viel Strom ins Netz eingespeist werden soll. Auch die monatliche Absenkung der Vergütung für Neuanlagen, also die Degression, ist bis 2024 ausgesetzt, was die Kalkulation und Planung einer Anlage finanziell und organisatorisch stark vereinfacht sowie eine zusätzliche, indirekte Förderung darstellt.
Durch die aktuellen Förderungen, die Steuerersparnis und die erheblichen Vereinfachungen bei der Steuererklärung ist der Zeitpunkt, um auf eine umweltfreundliche und effiziente PV-Anlage umzusteigen, in diesem Jahr ideal. Wem die Investitionskosten zu hoch sind, der kann auf das Voll-Service-Contracting-Modell von german contract zurückgreifen. Gegen eine vertraglich festgelegte monatliche Servicepauschale übernimmt der Energiedienstleister aus Neuss die Investitionskosten, die Planung und sämtliche Reparaturen an der neuen Anlage – inklusive 24-h-Notfallservice sowie 15 Jahre Garantie auf die verbaute Technik.